- Einreichung eines Scheidungsantrags außerhalb des Wohnsitzes in der Ukraine
- Ist es möglich, die Scheidung außerhalb des Wohnortes zu beantragen?
- Scheidung in DRATSS nicht am Wohnort
- Scheidung vor Gericht außerhalb des Wohnortes
- Das Verfahren zur Einreichung eines Antrags auf Auflösung der Ehe richtet sich nicht nach dem Wohnort
- Scheidung durch DRATSS
- Scheidung durch Gericht
- Scheidungsurkunde
- Dokumente zur Scheidung
- Scheidungskosten
Einreichung eines Scheidungsantrags außerhalb des Wohnsitzes in der Ukraine
Wo kann man sich scheiden lassen? Für diejenigen Ehepaare, die am Wohnort zusammenleben, wird sich diese Frage gar nicht erst stellen. Sie werden einen Antrag an die örtliche DRATSS-Behörde oder das Gericht stellen. Wenn Mann und Frau jedoch getrennt leben und ihr tatsächlicher Wohnort zudem nicht mit dem Ort der Registrierung übereinstimmt, stellt sich natürlich die Frage, wo die Scheidung eingereicht werden soll.
Es gibt zwei sich gegenseitig ausschließende Möglichkeiten, eine Ehe aufzulösen:
- Administrativ (im DRATSS-Gremium), wenn ein kinderloses Ehepaar beschließt, die Ehe im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.
- Gerichtlich, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind oder keine gegenseitige Einigung über die Scheidung besteht.
Sie schließen sich gegenseitig aus, da die Ehegatten je nach den konkreten Umständen die Ehe entweder im DRATS-Behörde oder vor Gericht auflösen können. Eine gleichzeitige Einreichung von Bewerbungen an zwei Institutionen ist nicht zulässig!
In diesem Artikel gehen wir darauf ein, wie und wo Sie sich je nach Aufenthaltserlaubnis scheiden lassen können.
Ist es möglich, die Scheidung außerhalb des Wohnortes zu beantragen?
Da es zwei Möglichkeiten der Scheidung gibt und in jedem dieser Fälle der Ort der Eintragung eine Rolle spielt, werden wir sie gesondert betrachten.
Scheidung in DRATSS nicht am Wohnort
Das Familiengesetzbuch der Ukraine ist der administrativen Scheidung gewidmet. Ein Ehemann und eine Ehefrau, die keine Kinder haben und Meinungsverschiedenheiten über die Scheidung haben, können sich mit einem gemeinsamen schriftlichen Antrag an die RACS-Stelle wenden:
- Am Ort der ständigen Registrierung des Ehemannes.
- Am Ort der ständigen Registrierung der Ehefrau.
- Am Ort der Eheschließung.
Somit liegt die Wahl der DRATSS-Stelle für die Scheidung im Ermessen der Ehegatten, da der Antrag auf Auflösung der Ehe von ihnen gemeinsam gestellt werden muss.
Beispiel
Das Ehepaar Demetska heiratete in Kiew und lebte mehrere Jahre zusammen. Dann ging der Mann zur Arbeit nach Odessa, wo er eine dauerhafte Registrierung erhielt. Die Frau kehrte zu ihren Eltern nach Berdjansk zurück, wo sie registriert wurde. Als der Ehemann beschloss, sich von seiner Frau scheiden zu lassen, gab es Streit darüber, wer und wo den Antrag stellen sollte. Es wurde beschlossen, einen gemeinsamen Scheidungsantrag in Berdjansk einzureichen – am Ort der Registrierung der Ehefrau.
Im Folgenden betrachten wir, was zu tun ist, wenn die Ehegatten getrennt leben und nicht gemeinsam einen Antrag auf Auflösung der Ehe bei der DRATSS-Stelle einreichen können.
Scheidung vor Gericht außerhalb des Wohnortes
Wenn die Umstände es den Ehegatten nicht erlauben, die Ehe in einem Verwaltungsverfahren aufzulösen (Anwesenheit von Kindern, Uneinigkeit mit der Scheidung, Ansprüche oder Streitigkeiten, die eine gerichtliche Verhandlung erfordern), wird die Angelegenheit vor Gericht geklärt.
Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit werden Scheidungsfälle am Ort der ständigen Registrierung des Beklagten geprüft. Daher spielt der Eintragungsort des Klägers – des Initiators des Scheidungsverfahrens – keine entscheidende Rolle.
Die Klage wird daher nicht am Wohnsitz des Klägers, sondern am Wohnsitz des Beklagten eingereicht. Ein Verstoß des Klägers gegen diese Regel (z. B. Klageerhebung am Ort der vorübergehenden Registrierung oder am Wohnort ohne Registrierung) ist für das Gericht ein Grund, die Dokumente zurückzugeben oder den Fall an das Gericht zu übertragen, in dessen Zuständigkeit es fällt Stürze.
Die Zivilprozessordnung der Ukraine sieht Fälle vor, in denen der Initiator der Scheidung eine Klage an seinem eigenen Registrierungsort einreichen kann:
- Krankheit, die den Besuch einer Justizbehörde am Wohnort der Gegenpartei verhindert (die Krankheit muss dokumentiert werden);
- Zusammenleben mit minderjährigen Kindern (muss zusätzlich dokumentiert werden – eine Bescheinigung der Wohnungsbehörde oder ein anderes Dokument).
Diese Umstände sind ein guter Grund, eine Klage bei einem örtlichen Gericht einzureichen. Sie verpflichten den Kläger jedoch nicht, sich an das Gericht am Ort der Eintragung zu wenden. Der Kläger kann sowohl von dem ihm eingeräumten Recht Gebrauch machen als auch eine solche Möglichkeit verweigern und nach der allgemeinen Regel Klage am Wohnsitz des Beklagten einreichen.
Das Verfahren zur Einreichung eines Antrags auf Auflösung der Ehe richtet sich nicht nach dem Wohnort
Lassen Sie uns genauer betrachten, wie Sie je nach Registrierung ordnungsgemäß die Scheidung beantragen und wie das Scheidungsverfahren in der DRATSS-Behörde und der Justizbehörde ablaufen wird.
Scheidung durch DRATSS
Wenn also ein Mann und eine Frau nichts daran hindern, ihre Ehe freiwillig aufzulösen, müssen sie über die Wahl des DRATS-Gremiums entscheiden. Sie können eine gemeinsame Bewerbung einreichen…
- Am Ort der Eheschließung;
- Am Ort der ständigen Registrierung des Ehemanns oder der Ehefrau.
Das Scheidungsverfahren hat folgende Abfolge:
- Vorbereitung von Scheidungsdokumenten;
- Zahlung staatlicher Abgaben;
- Gemeinsamer Besuch und Einreichung eines Antrags beim gewählten Gremium des DRATS;
- Warten auf den Anmeldevorgang. Die Ernennung erfolgt frühestens einen Monat nach Antragstellung;
- Teilnahme am Anmeldeverfahren;
- Einholen einer Scheidungsurkunde.
Ein Scheidungsantrag wird gleichzeitig von den Ehegatten angenommen, es sei denn, die Zustimmung und/oder Anwesenheit eines der Ehegatten ist nicht zwingend erforderlich. Dies sind die im Familiengesetzbuch der Ukraine vorgesehenen Fälle – die vom Gericht anerkannte Handlungsunfähigkeit des Ehemannes oder der Ehefrau, die Feststellung des Todes vor Gericht. In anderen Fällen muss ein Ehepaar einen gemeinsamen Antrag bei der DRATS-Behörde einreichen.
Was ist zu tun, wenn kein Grund für eine einseitige Scheidung vorliegt, einer der Ehegatten aber das DRATS-Büro am Ort der Registrierung nicht aufsuchen kann? Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Problem zu lösen:
- Bereiten Sie zwei getrennte Scheidungsanträge vor – vom Ehemann und der Ehefrau. Beide Anträge werden bei der DRATS-Behörde nur von einem der Ehegatten eingereicht, die Unterschrift des Ehegatten, der nicht am DRATS teilnehmen kann, muss jedoch notariell beglaubigt werden.
- Beantragen Sie die Scheidung über die RACS-Stelle. Dank der Dienste multifunktionaler Zentren kann ein Scheidungsantrag von einer Stadt in eine andere geschickt werden, ohne die DRATS-Behörden aufzusuchen. Zwar akzeptieren die Mitarbeiter Dokumente auf die gleiche Weise wie Mitarbeiter des DRATS:
- oder eine gemeinsame Erklärung von Ehemann und Ehefrau,
- oder zwei separate Erklärungen von einem von ihnen, vorbehaltlich der notariell beglaubigten Unterschrift des zweiten.
- Beantragen Sie die Scheidung über die Website der staatlichen Dienste „Staatliche Registrierung von Personenstandsurkunden von Bürgern“ (https://dracs.minjust.gov.ua/). Hierfür ist keine persönliche Anwesenheit erforderlich, es reicht aus, das vollständige Personalisierungsverfahren (einschließlich der Bestätigung der elektronischen Signatur) zu durchlaufen. Anschließend können Sie die staatliche Gebühr entrichten und das ausgefüllte Scheidungsantragsformular in elektronischer Form einreichen. Danach erhalten die Antragsteller eine Benachrichtigung über Datum und Ort der Eintragung der Scheidung.
- Holen Sie sich eine Aufenthaltserlaubnis und reichen Sie die Scheidung ein.
Das Gesetz sieht daher mehrere Möglichkeiten vor, eine Scheidung in behördlicher Anordnung außerhalb des Ortes der Eintragung vorzunehmen.
Scheidung durch Gericht
Im Allgemeinen läuft das gerichtliche Scheidungsverfahren in der folgenden Reihenfolge ab:
- Erstellung einer Klageschrift;
- Sammlung von Dokumenten;
- Zahlung der Gerichtsgebühr;
- Einreichen einer Klage bei einer Justizbehörde;
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen;
- Erhalt einer Gerichtsentscheidung, die 30 Tage nach ihrer Annahme in Kraft trat;
- Registrierung der Scheidung im DRATSS-Gremium.
Der Scheidungsinitiator muss fast immer am Ort der Eintragung der anderen Partei klagen.
Wenn die Ehefrau des Klägers den aktuellen Wohnort des Beklagten nicht kennt (es kommt vor, dass die Ehegatten schon lange getrennt leben, keinen Kontakt pflegen und nichts über das Leben des anderen wissen), kann die Klage eingereicht werden am Ort des letzten ihm bekannten Ortes der Eintragung oder am Ort des Haupteigentums des Beklagten eingereicht werden.
Auf den Eintragungsort des Klägers kommt es nicht an. Auch der vorübergehende Aufenthaltsort bzw. Aufenthaltsort des Beklagten ist unerheblich – diese Angaben können in der Klage als Kontaktdaten (zum Versenden von Briefen und Nachrichten) angegeben werden.
Können die Ehegatten aus verschiedenen Gründen nicht am Gericht am Wohnort eines von ihnen erscheinen, können sie eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
- Vereinbaren Sie die Wahl des Gerichts, bevor Sie eine Klage einreichen.
- Reichen Sie beim Gericht einen Antrag auf Prüfung eines Scheidungsfalls ein, ohne dass die Parteien (oder eine der Parteien) bei der Gerichtssitzung anwesend sind und eine schriftliche Zustimmung zur Scheidung einholen.
Scheidungsurkunde
Gerichtsentscheidungen über Scheidungen, die nach dem 27.07.2010 rechtskräftig geworden sind, sehen den Erhalt einer Scheidungsurkunde von den DRATS-Behörden nicht vor.
Das Verfahren zur Erlangung hängt davon ab, in welcher Reihenfolge – behördlich oder gerichtlich – die Ehe geschieden wurde:
- 1 Monat nach Einreichung des Antrags auf Auflösung der Ehe – am Tag des Scheidungsverfahrens. Die Bescheinigung wird jedem Ehegatten oder nur dem Ehegatten ausgestellt, der am vereinbarten Tag zum Scheidungsverfahren erschienen ist. Der zweite Ehegatte kann die Bescheinigung später erhalten oder einer Vertrauensperson (mit notariell beglaubigter Vollmacht) anvertrauen.
- 1 Monat nach der gerichtlichen Entscheidung über die Scheidung. In der Regel sendet das Gericht einen Auszug aus der Gerichtsentscheidung an die DRATSS-Stelle, die die Ehe eingetragen hat. Die Scheidungsurkunde wird jedoch NICHT auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung ausgestellt.
Dokumente zur Scheidung
Unabhängig vom Melde- oder Wohnort ist das Dokumentationspaket für die Scheidung ungefähr gleich.
Es ist offensichtlich, dass für eine Scheidung durch die DRATSS-Behörde nicht viele Dokumente erforderlich sind:
- Antrag auf Scheidung. Es ist nicht notwendig, den Antrag im Voraus vorzubereiten – das Formular kann einfach vor Ort ausgefüllt werden. Aber es kann überhaupt nicht schaden, sich vorab mit Form und Inhalt vertraut zu machen.
- Reisepässe und persönliche Identifikationsnummer von Ehemann und Ehefrau;
- Heiratsurkunde;
- Quittung oder Kontoauszug über die Zahlung der staatlichen Abgaben.
Bei einer gerichtlichen Scheidung hängt das Dokumentenpaket von den Umständen des Falles ab, wie z. B. der Zustimmung des Ehemanns/der Ehefrau zur Scheidung, der Anwesenheit von Kindern, der Anwesenheit von umstrittenem Vermögen, das zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden muss bei der Scheidung. Jeder vor Gericht gebrachte Umstand muss dokumentiert werden. Beispiel:
- Reisepässe und persönliche Identifikationsnummer;
- Heiratsurkunde;
- Geburtsurkunde der Kinder;
- Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie nach Wohnort;
- Einkommensbescheinigungen des Ehepartners;
- Ärztliche Atteste;
- Unterlagen über Miteigentums- oder Miteigentumsschulden (Verträge, Urkunden, Schecks, Quittungen, Quittungen, Wertgutachten);
- Ehevertrag bzw. Ehevereinbarungen;
- Sonstige Unterlagen.
Scheidungskosten
Die gesetzlich festgelegte Höhe der vom Ehepaar gezahlten staatlichen Abgaben/Gerichtsgebühren gilt im gesamten Gebiet der Ukraine und ist für alle sich scheidenden Ehepaare gleich und einheitlich, unabhängig vom Standort der DRATSS-Behörde oder der Gerichtsbehörde für die sie gelten.
Der Ort des Scheidungsverfahrens hat keinen Einfluss auf die Kosten der Scheidung, mit Ausnahme zusätzlicher Transportkosten, wenn die Scheidung außerhalb des Wohnsitzes der Ehegatten stattfindet.
Im Falle einer Scheidung durch DRATS – staatliche Abgabe in Höhe von 0,5 des nicht steuerpflichtigen Mindesteinkommens der Bürger;
Im Falle einer gerichtlichen Scheidung –
- Gerichtsgebühr für die Einreichung einer Klage in Höhe von 992,40 UAH. (vom Kläger bezahlt);
- zusätzliche Gerichtsgebühr für die Vermögensaufteilung – als Prozentsatz des Wertes der umstrittenen Immobilie (vom Kläger zu zahlen);
- zusätzliche Gerichtsgebühr für die Eintreibung von Unterhaltszahlungen;
- Gerichtsgebühr für die Registrierung der Scheidung bei den DRATS-Gremien.
Zusätzliche Kosten – Dienste eines Notars oder Rechtsberaters. Wir erinnern Sie daran, dass auf unserem Portal Rechtsberatung angeboten wird. Schreiben Sie in den Chat oder rufen Sie die Hotline-Nummer an und ein Anwalt oder Anwalt wird Sie bei der Scheidung oder Registrierung beraten.