- Scheidung in den Organen des staatlichen Statistikdienstes in der Ukraine
- Bedingungen für die Auflösung der Ehe in den Organen des Staatlichen Registers für den öffentlichen Dienst
- Zustimmung der Ehegatten zur Scheidung
- Scheidung ohne gemeinsame minderjährige Kinder
- Welche Kinder gelten als häufig?
- Welche Kinder gelten als minderjährig?
- Scheidung durch Heiratsregisterund Streitfragen
- Scheidungssonderfälle in den RAGS-Gremien
- Wie kann man sich durch Heiratsregister scheiden lassen?
- Antrag auf Scheidung und andere Dokumente
- In welchem Heiratsregisterkönnen Sie einen Scheidungsantrag stellen
- Scheidungsbedingungen durch Heiratsregister
- Registrierung der Scheidung
- Scheidungsurkunde
- Was kostet eine Scheidung durch Heiratsregister?
- Schlussfolgerungen: wie der Scheidungsprozess durch Heiratsregister abläuft
Scheidung in den Organen des staatlichen Statistikdienstes in der Ukraine
Die Scheidung durch die Heiratsregister-Behörden hat viele Vorteile – einfache Vorbereitung des Antrags und ein minimales Paket von Dokumenten für die Scheidung, niedrige Kosten und keine zusätzlichen Kosten, kurze Fristen für die Prüfung des Antrags und schnelle Auflösung der Ehe.
Darüber hinaus ließ das Scheidungsverfahren in den Heiratsregister-Gremien keine Klärung der Umstände eines gescheiterten Familienlebens und der Gründe für das Auseinanderbrechen von Beziehungen zu. Es ist nicht erforderlich, Beweise vorzulegen und die Aussagen von Parteien und Zeugen anzuhören, es müssen keine zahlreichen Dokumente gesammelt und Petitionen eingereicht werden. Wie kommt es in den Körpern der Heiratsregister zu einer Scheidung? Einfach, schnell und effektiv.
Bedingungen für die Auflösung der Ehe in den Organen des Staatlichen Registers für den öffentlichen Dienst
Doch nicht jede Ehe lässt sich vereinfacht und beschleunigt auflösen. Nur Ehegatten, die eine gemeinsame Scheidungsvereinbarung getroffen haben und keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben, haben das Recht auf Scheidung durch das Heiratsregister.
Zustimmung der Ehegatten zur Scheidung
Die erste zwingende Voraussetzung für eine Scheidung durch Heiratsregister ist das gemeinsame Einverständnis der Ehegatten. Stimmt der Ehemann oder die Ehefrau der Scheidung nicht zu, findet das Scheidungsverfahren nicht statt. Schließlich kann eine Scheidung, ebenso wie eine Eheschließung, nur freiwillig vollzogen werden. Das Fehlen der Notwendigkeit, Streitigkeiten beizulegen, Beziehungen zu klären, gegenseitige Ansprüche geltend zu machen und die intimen Aspekte des eigenen Lebens Dritten gegenüber offenzulegen, ist eine wichtige Voraussetzung für die Einreichung einer Scheidung beim Standesamt.
Die Zustimmung der Ehegatten wird in einem gemeinsamen Antrag ausgedrückt, den sie beim Heiratsregister einreichen.
Scheidung ohne gemeinsame minderjährige Kinder
Sie können sich von Ihren Kindern nur vor Gericht scheiden lassen.
Wenn die Ehegatten eigene, aber nicht gemeinsame Kinder (z. B. in einer anderen Ehe geborene und nicht vom zweiten Ehemann adoptierte) oder erwachsene Kinder (die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder voll geschäftsfähig sind) haben, das Scheidungsverfahren vor Gericht mit den Kindern darf nicht stattfinden. Es besteht die Möglichkeit, die Ehe im Heiratsregister-Gremium aufzulösen.
Welche Kinder gelten als häufig?
Auf den ersten Blick erscheint diese Frage einfach und klar. Ein gemeinsames Kind ist ein Kind, das von einem Blutsehepartner stammt. Wenn ein Kind nur von einem Mann durch Blut geboren wird, wird dies nicht als üblich angesehen. Wenn eine Frau beispielsweise ein minderjähriges Kind aus einer früheren Ehe hat, gilt sie nicht als gemeinsam und kann durch Heiratsregister geschieden werden.
Aber es kommt vor, dass einer der Ehepartner das Kind der Frau adoptiert. In diesem Fall wird das Kind gemeinsam (nicht durch Blut, sondern durch Dokumente), daher ist eine Scheidung nur durch das Gericht möglich. Die Scheidung erfolgt auch gerichtlich, wenn beide Ehegatten ein Kind adoptiert/adoptiert haben.
Welche Kinder gelten als minderjährig?
Noch eine einfache Frage. Jeder weiß, dass das Erwachsensein im Moment des Erreichens des 18. Lebensjahres beginnt. Aber es stellt sich heraus, nicht nur in diesem Moment.
Es gibt ein Konzept der Emanzipation. Dies ist das Recht eines Kindes, das das 16. Lebensjahr vollendet hat, die volle Rechtsfähigkeit zu erwerben – die Rechte und Pflichten eines 18-jährigen Bürgers zu erwerben. Die Emanzipation ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Heirat und Kinderwunsch, Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder Ausübung eines Gewerbes.
Wenn die Eltern also ein solches minderjähriges (jünger als 18 Jahre), aber ein emanzipiertes Kind haben, können sie die Gerichte umgehen und sich durch das Heiratsregister scheiden lassen.
Scheidung durch Heiratsregisterund Streitfragen
Scheidungssonderfälle in den RAGS-Gremien
Neben der erwogenen Version der Ereignisentwicklung, die das gemeinsame Einverständnis von Ehemann und Ehefrau zur Scheidung in Abwesenheit von Kindern vorsieht, sieht das Gesetz auch andere Optionen vor. Ja, eine Scheidung durch Heiratsregister ist ohne Zustimmung eines der Ehegatten und unabhängig von der Anwesenheit von Kindern in folgenden Fällen möglich:
- Vom Gericht festgestellte Geschäftsunfähigkeit eines der Ehegatten. Seine Unfähigkeit, die entstandenen Umstände angemessen zu beurteilen und eine bewusste Entscheidung zu treffen, ist die Grundlage für eine einseitige Scheidungsinitiative des zweiten Ehemanns;
- Anerkennung des Mannes als tot oder vermisst. Auch die Unmöglichkeit, vom Ehemann die Zustimmung zur Scheidung wegen fehlender Angaben zu seinem Aufenthaltsort einzuholen, ist ein Grund für die einseitige Auflösung der Ehe.
Wie kann man sich durch Heiratsregister scheiden lassen?
Um eine Ehe aufzulösen, muss ein Standardverfahren durchlaufen werden, das aus mehreren Phasen in den Gremien des Heiratsregister besteht:
- Erstellung eines Scheidungsantrags;
- Zahlung der staatlichen Abgaben gemäß den Anforderungen des Heiratsregister;
- Einreichung von Scheidungsdokumenten beim Heiratsregister;
- Besuch bei der Heiratsregister-Stelle zur Registrierung der Scheidung – 30 Tage nach Einreichung des Antrags.
Betrachten wir jede dieser Phasen genauer.
Antrag auf Scheidung und andere Dokumente
Ehegatten, die eine gemeinsame Vereinbarung über die Beendigung des Familienverhältnisses getroffen haben, müssen gemeinsam eine Scheidungserklärung erstellen und einreichen. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, von jedem Ehegatten getrennte Anträge zu stellen und einzureichen sowie einen Antrag nur von einem der Ehegatten einzureichen, sofern der zweite Ehegatte eine notariell beglaubigte Unterschrift hat.
Ein Antrag auf Scheidung beim Heiratsregisterwird gemäß dem gesetzlich festgelegten Formular mit allen erforderlichen Daten gestellt. Dem Scheidungsantrag sind rechtliche Dokumente beigefügt, von denen einer eine Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgabe ist.
In welchem Heiratsregisterkönnen Sie einen Scheidungsantrag stellen
Die Scheidung können beantragt werden (Ehemann):
- An die Heiratsregister-Stelle (am Ort der Registrierung der Eheschließung, am Ort der Registrierung beider Ehegatten oder eines von ihnen, und auch nicht am Ort der Registrierung);
- Über das Portal „Beschwerden im Bereich der staatlichen Registrierung von Personenstandsakten
Scheidungsbedingungen durch Heiratsregister
Verglichen mit der Dauer des Gerichtsverfahrens, das mit der Ermittlung der Umstände und Gründe, der Einreichung von Erklärungen und Anträgen, der Beilegung von Streitigkeiten und der Prüfung von Rechtsmitteln belastet ist, wird das Scheidungsverfahren durch das Heiratsregister in rekordverdächtig kurzer Zeit durchgeführt.
Wie lange dauert also das Scheidungsverfahren durch Heiratsregister? Genau 30 Tage. Dieser Zeitraum kann nicht verkürzt oder verlängert werden. Der Beginn ihrer Berechnung ist der Tag nach der Einreichung eines gemeinsamen oder einseitigen Scheidungsantrags und das Ende der Tag der Eintragung der Ehescheidung.
Im Gegensatz zu den Justizbehörden ermitteln die Heiratsregister-Behörden nicht die Motive und Gründe für die Scheidung und setzen keine Frist für die Versöhnung der Ehegatten.
Das Scheidungsverfahren ist recht formell und umfasst die folgenden Maßnahmen:
- Vornehmen einer entsprechenden Eintragung in das Personenstandsregister;
- Ausstellung einer Scheidungsurkunde für jeden Ehegatten.
Registrierung der Scheidung
Am Tag der Einreichung des Scheidungsantrags durch Mitarbeiter der Heiratsregister-Einrichtung wird das Datum der Eintragung der Scheidung festgelegt. Der Ort der Scheidungsanmeldung ist die Abteilung Heiratsregister:
- am Ort der Eheschließung;
- am Wohnort der Ehegatten oder eines von ihnen.
Wird ein Antrag auf einseitige Scheidung mit einem geschäftsunfähigen Ehegatten gestellt, muss das Heiratsregister den Vormund des geschäftsunfähigen Ehegatten innerhalb von 1 Monat benachrichtigen. Hat der geschäftsunfähige Ehegatte keinen Vormund, muss die Heiratsregister das Vormundschafts- und Vormundschaftsorgan benachrichtigen.
Am festgelegten Tag der Scheidungsanmeldung muss mindestens einer der Ehegatten (oder der Vertreter des Ehemanns durch einen Bevollmächtigten) beim Heiratsregister erscheinen, um am Scheidungsverfahren teilzunehmen.
Können beide Ehegatten aus triftigen Gründen nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, kann das Verfahren verschoben werden. Das Fehlen eines Ehegatten macht die Auflösung der Ehe unmöglich, und der gestellte Scheidungsantrag wird abgelehnt. Danach können Sie – spätestens am nächsten Tag – einen neuen Scheidungsantrag stellen.
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde ist das Hauptdokument, das die Tatsache der Scheidung zwischen Ehegatten bescheinigt. Nach Eintragung der Scheidung erhält jeder Ehegatte eine Kopie der Urkundeа.
Die Scheidungsurkunde muss folgende Angaben enthalten:
- P.I.B. Ehegatten vor und nach der Scheidung;
- Passdaten des ehemaligen Ehepartners;
- Datum der Beendigung der Ehe;
- Datum der Eintragung des Scheidungsprotokolls, Aktenzeichen;
- Ort der Eintragung der Scheidung;
- Ausstellungsdatum der Scheidungsurkunde;
- P.I.B. Personen, die eine Scheidungsurkunde erhalten haben.
Was kostet eine Scheidung durch Heiratsregister?
Wenn wir über die finanzielle Seite des Scheidungsverfahrens durch Heiratsregister sprechen, wird der Gesamtbetrag der Ausgaben der Ehegatten für die Einreichung der Scheidung höchstwahrscheinlich den Betrag der staatlichen Abgabe nicht überschreiten.
Was kostet eine Scheidung bei RATS?
Die Höhe und Merkmale der Zahlung der staatlichen Abgabe unterliegen der Zahlung der folgenden Beträge:
- Wenn Ehegatten gemeinsam einen Scheidungsantrag bei der Heiratsregister stellen, zahlt jeder von ihnen 0,5 des steuerfreien Mindesteinkommens der Bürger;
- Bei einseitiger Einreichung des Scheidungsantrages (bei anerkannter Erwerbsunfähigkeit, Tod oder Verschollenheit des Ehegatten) hat der Scheidungswerber eine staatliche Abgabe in Höhe von 0,03 des steuerfreien Mindesteinkommens zu entrichten Bürger.
Die Auszahlung der staatlichen Was kostet eine Scheidung bei RATS-Steuer erfolgt in der Bank streng nach den Angaben der Heiratsregister-Behörde. Dem Scheidungsantrag ist bei Einreichung der Unterlagen die Originalquittung über die Zahlung der staatlichen Abgabe beizufügen.
Schlussfolgerungen: wie der Scheidungsprozess durch Heiratsregister abläuft
Daher wird das Recht auf Scheidung durch Heiratsregister gewährt:
- Ehepaare, die eine Vereinbarung über die Beendigung des Familienlebens getroffen haben, wenn sie keine minderjährigen Kinder haben.
- Ehegatten einseitig, ungeachtet der Zustimmung eines der Ehegatten, wenn dies vom Gericht anerkannt wird:
- Behinderte;
- vermisst oder tot.
Da Ehen nur in unbestrittenen Fällen aufgelöst werden (entweder im gegenseitigen Einvernehmen der Ehegatten oder aus Gründen, die vom Zentralkomitee der Ukraine festgelegt wurden), ist der Eingriff des Staates in die Familienbeziehungen minimal, das Scheidungsverfahren ist ein formelles Verfahren.
- Die erste Stufe ist die Antragstellung durch ein Ehepaar oder einen der Ehegatten, auf deren Initiative die Auflösung der Ehe erfolgt. Der Antrag kann vorab vorbereitet werden, oder Sie füllen die Formulare direkt vor Ort aus. Alle notwendigen Dokumente (Reisepass, Heiratsurkunde, in einigen Fällen – die gerichtliche Entscheidung, auf deren Grundlage die Scheidung erfolgt) müssen bei Ihnen sein.
- Die zweite Stufe ist das direkte Scheidungsverfahren, das 30 Tage nach Antragstellung stattfindet. Zur festgesetzten Zeit muss ein Ehepaar (oder ein Mann) bei der Heiratsregister-Stelle erscheinen. Ein Mitarbeiter der Heiratsregister-Behörde trägt Informationen über die Auflösung der Ehe in das Register der Personenstandsakte ein, vermerkt die Auflösung der Ehe in den Pässen und stellt den Ehegatten eine Scheidungsurkunde aus. Es ist nicht erforderlich, eine „feierliche Rede“ vorzubereiten – Sie müssen nicht aussagen, Argumente vorbringen, die Gründe und Motive für die Scheidung erläutern und Zeugen einladen. Sie müssen keine zusätzlichen Dokumente (außer den oben aufgeführten) vorlegen. Das sind die Vorteile einer Scheidung in Heiratsregister.
Wenn aus triftigen Gründen das Erscheinen eines Ehepaares (oder mindestens eines der Ehegatten) am festgesetzten Tag unmöglich ist, ist die Verschiebung des Scheidungsverfahrens zulässig. Erscheinen die Ehegatten ohne triftigen Grund nicht, wird der gestellte Antrag storniert, das Scheidungsverfahren nicht durchgeführt (die entrichtete Staatsabgabe wird nicht zurückerstattet), was jedoch einer erneuten Antragstellung nicht entgegensteht.
Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Anwälte. Die Beratung wird alle Zweifel zerstreuen und der Anwalt wird alle Ihre Probleme lösen. Denken Sie daran, dass eine Scheidung keine Fehler duldet – und wenn Sie sich für einen solchen Schritt entschieden haben, ist es wichtig, ihn richtig vorzubereiten.