Beantragen Sie die Scheidung

Подати заяву на розлучення

Wie kann man herausfinden, ob in der Ukraine ein Scheidungsantrag eingereicht wurde?

Der zivilisierteste Weg, eine Ehe unter Vermeidung von Intrigen und Manipulationen aufzulösen, ist der gemeinsame Antrag von Ehefrau und Ehemann bei einer staatlichen Einrichtung, die Prüfung des Scheidungsfalls im Beisein beider Ehegatten und die Bekanntgabe des Ergebnisses an beide gleichzeitig. Aber im Leben passiert es anders. Beispielsweise weiß einer der Ehegatten nicht einmal, dass der andere Ehegatte die Scheidung eingereicht hat. Oder der bedrohliche Satz „Wir machen Schluss!“ wird in der Familie so oft gehört, dass man es nicht mehr ernst nimmt, oder man zwingt dazu, in ständigem Misstrauen zu leben, immer auf Nummer sicher zu gehen.

Auf die eine oder andere Weise könnte eine Person eine Frage haben: Wie kann man zuverlässig herausfinden, dass eine Frau oder ein Ehemann die Scheidung eingereicht hat? Und ist eine Scheidung möglich, ohne dass die andere Person davon erfährt?

Möglichkeiten, die Scheidung einzureichen

Zunächst müssen Sie verstehen, wie das Verfahren zur Einreichung einer Scheidung abläuft.

Nach dem Familienrecht gibt es zwei Möglichkeiten, eine Ehe aufzulösen:

  • administrativ;
  • Gerichtlich.
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Besonderheiten der administrativen Scheidung (durch DRATSS)

Eine zwingende Voraussetzung für eine verwaltungsrechtliche Scheidung ist das gegenseitige Einverständnis von Ehefrau und Ehemann zur Auflösung der Ehe. Das Verfahren zur Auflösung der Ehe durch die DRATSS-Stelle umfasst das gemeinsame Ausfüllen und Einreichen eines Scheidungsantrags durch die Ehegatten. Kann einer der Ehegatten bei der gemeinsamen Antragstellung nicht anwesend sein, muss seine Unterschrift auf der Einwilligungsurkunde notariell beglaubigt werden.

Wenn einer der Ehegatten mit der Scheidung nicht einverstanden ist, sind alle Versuche, die Ehe allein durch DRATS aufzulösen, unmöglich – der Antrag wird einfach nicht angenommen.

Es müssen jedoch die Ausnahmefälle berücksichtigt werden, in denen das Gesetz es einem Ehemann erlaubt, eine Ehe einseitig aufzulösen, ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten einzuholen. Dies ist möglich, wenn:

  1. Der Ehemann ist handlungsunfähig (wie durch eine Gerichtsentscheidung festgestellt);
  2. Der Mann wird vermisst oder für tot erklärt (was durch eine Gerichtsentscheidung festgestellt wird).

Eine einseitige Auflösung der Ehe ist nicht möglich, wenn der Ehemann lebt, frei und bei voller körperlicher und geistiger Gesundheit ist.

Aber auch wenn die oben genannten Umstände eintreten, wird der Ehemann (oder sein Vormund) darüber informiert, dass der Scheidungsantrag eingereicht wurde. Innerhalb von 3 Tagen nach Annahme des Scheidungsantrags sendet die DRATSS-Stelle eine entsprechende Nachricht:

  • an den Vormund einer handlungsunfähigen Ehefrau,
  • der Verwalter des Vermögens eines vermissten oder verstorbenen Ehegatten.

… und teilt mit, dass der Antrag eingegangen ist, über Datum und Ort des bevorstehenden Scheidungsverfahrens (30 Tage nach Annahme des Antrags) und bittet auch um Antwort, welchen Nachnamen der Ehemann nach der Scheidung tragen wirdя.

Somit bleibt dem Ehemann auch im Falle einer einseitigen Eheauflösung nicht verborgen, dass ihm ein Anspruch auf Scheidung zusteht.

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Besonderheiten der Scheidung vor Gericht

Die gerichtliche Auflösung der Ehe impliziert im Gegensatz zur administrativen Scheidung die Möglichkeit, dass nur einer der Ehegatten eine Klage einreichen kann, ohne auf die Zustimmung des anderen Ehegatten zu warten. Auch wenn einer der Ehegatten einer Scheidung nicht zustimmt, wird die Klage dennoch zur Prüfung angenommen, was zu einer Entscheidung darüber führt.

Rechtsanwalt
Oleksiy Mykolayovych Skryabin
Doktor der Rechtswissenschaften, Professor
Frage an den Anwalt
Woher weiß ich, ob meine Frau die Scheidung eingereicht hat? Sie hatte schon lange gesagt, dass sie sich scheiden lassen wollte, aber ich hielt ihre Worte für leere Drohungen. Und kürzlich gab sie bekannt, dass sie bereits einen Antrag gestellt hat und das Gericht sich in einem Monat von uns scheiden lassen wird. Wir haben ein Kind und eine Hypothek auf die Wohnung – ist das nicht ein Grund, zuerst mein Einverständnis für eine Scheidung einzuholen? Wo kann ich herausfinden, ob meine Frau tatsächlich die Scheidung eingereicht hat und wie kann ich erreichen, dass das Gericht die Scheidung ablehnt?
Oleksiy Mykolayovych Skryabin
Eine Meinungsverschiedenheit des zweiten Ehegatten kann weder ein Hindernis für die Einreichung einer Scheidungsklage noch für eine weitere Scheidung sein. Das Gericht wird die Klage auch dann annehmen, wenn der Ehemann des Klägers den Beklagten nicht informiert hat und er nichts über die bevorstehende Scheidung weiß. Hierzu ist der Kläger nicht verpflichtet. Das Gericht selbst wird den Beklagten benachrichtigen und alle erforderlichen Unterlagen übersenden.

Bei der Einreichung einer Scheidungsklage muss der Kläger mehrere Kopien der Dokumente vorlegen (von denen eine an den Beklagten gesendet wird) und die Kontaktinformationen des Beklagten angeben. Nach Annahme der Klage ist das Gericht verpflichtet, die Parteien durch Zusendung einer Vorladung mit Angaben zu Datum, Uhrzeit und Ort der Gerichtsverhandlung zu benachrichtigen. Zum vereinbarten Zeitpunkt findet die Gerichtsverhandlung statt, die Ehe wird geschieden.

In jedem Fall kann die Ehe nicht von einem der Ehegatten ohne Wissen des anderen Ehegatten aufgelöst werden.

Was tun, wenn die Vorladung nicht kommt?

Dafür kann es mehrere Gründe geben:

  • Die Klage wurde vom Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen (nicht ordnungsgemäß eingereichte Klage, fehlende Dokumente, Verletzung der Zuständigkeitsregeln usw.) nicht angenommen.
  • Der Kläger gab die falsche Adresse an und die Dokumente erreichten den Adressaten nicht.

Der Angeklagte darf nicht warten, bis er eine Vorladung und ein Dokumentenpaket erhält. Er kann sich an die Justizbehörde seines Wohnsitzes oder des Wohnsitzes des Klägers wenden (leben minderjährige Kinder mit dem Ehemann des Klägers zusammen, ist er berechtigt, an seinem Wohnort Klage zu erheben). Dies kann sowohl telefonisch als auch bei einem persönlichen Besuch erfolgen, was natürlich besser ist. Das Gerichtsbüro erteilt Ihnen alle Informationen darüber, ob ein Scheidungsantrag gestellt wurde, wie das Gericht darüber entschieden hat oder ob für den Fall eine Gerichtsverhandlung anberaumt ist.

Somit wird der beklagte Ehegatte, gegen den die Scheidungsklage eingereicht wird, ordnungsgemäß benachrichtigt. Der Kläger ist jedoch für die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der im Anspruch angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Die Suche nach dem Beklagten erfolgt in der Regel nur dann, wenn gleichzeitig mit der Scheidung Unterhalt erhoben wird. In anderen Fällen kann das Nichterscheinen des Angeklagten zu drei aufeinanderfolgenden Gerichtssitzungen ein Grund dafür sein, dass eine Entscheidung in Abwesenheit gefällt wird.

Liegt ein Fehler vor oder wurden die Rechte des Ehemannes vorsätzlich verletzt, wodurch das Gericht in Abwesenheit des Beklagten, dem Datum, Uhrzeit und Ort der Gerichtsverhandlung nicht mitgeteilt wurden, eine Scheidungsentscheidung erließ, kann er Berufung einlegen diese Entscheidung und stellt sein eigenes Recht auf direkte Beteiligung am Scheidungsprozess wieder her. Ja, die Scheidung findet trotzdem statt, wenn der klagende Ehemann darauf besteht. Der Beklagte hat jedoch die Möglichkeit, Widerklage einzureichen oder das Gericht zu bitten, die Gerichtsverhandlung um ein bis drei Monate zu verschieben, um sich mit dem Ehemann bzw. der Ehefrau zu versöhnen.

Was müssen Sie sonst noch über das Scheidungsverfahren wissen?

  1. Die Gesetzgebung der Ukraine sieht die Möglichkeit einer „heimlichen“ Scheidung ohne Wissen des Ehemanns und der Ehefrau nicht vor. Die DRATS-Stelle oder das Gericht informieren die Ehegatten unbedingt über das bevorstehende Verfahren unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Ort der Durchführung – bis zur Veröffentlichung in der Lokalzeitung;
  2. Die Scheidung muss rechtmäßig sein. Eine gescheiterte Ehe wird von der DRATSS-Behörde registriert, Informationen darüber werden in das Personenstandsregister eingetragen. Dies ist ohne Wissen des Ehegatten nicht möglich;
  3. Eine gerichtliche Scheidung kann nur am Wohnort des Ehegatten erfolgen. Sind die Ehegatten in verschiedenen Ländern oder Orten registriert, wird die Klage grundsätzlich am Wohnsitz des beklagten Ehegatten eingereicht. Wenn der Kläger jedoch minderjährige Kinder hat, kann er an seinem Wohnsitz klagen.

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