Scheiden lassen

Scheidung online

Scheidung über das Standesamt

Das vorgerichtliche Verfahren zur Scheidung wird dadurch durchgeführt, dass die Ehegatten beim Standesamt einen Antrag stellen (d. h. beide Ehegatten müssen die Ehe auflösen wollen und einen entsprechenden Antrag unterzeichnen). In diesem Fall dürfen die Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags keine minderjährigen Kinder haben. Für den Scheidungsantrag benötigen Sie als Dokumente Reisepässe und Heiratsurkunden der Personen, die sich scheiden lassen möchten. Ein Antrag auf Eintragung der Scheidung wird beim Standesamt eingereicht. Der Antrag wird von den Ehegatten gemeinsam beim Standesamt gestellt; eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Ist einer der Ehegatten körperlich nicht in der Lage, zum Standesamt zu erscheinen, um einen Scheidungsantrag zu stellen, kann er diesen Antrag notariell beglaubigen lassen und über den zweiten Ehegatten einreichen. In diesem Fall kann im Antrag darauf hingewiesen werden, dass die Frage der Scheidung ohne seine Beteiligung geprüft wird.

Es ist zu beachten, dass eine Ehe nicht früher als einen Monat nach Einreichung des Scheidungsantrags beim Standesamt aufgelöst werden kann. In diesem Monat können sich die Ehegatten versöhnen, die Beziehungen wieder aufnehmen und den Scheidungsantrag zurückziehen. In diesem Fall kann einer der Ehegatten den Scheidungsantrag über das Standesamt zurückziehen. Wird dieser Scheidungsantrag nicht innerhalb eines Monats zurückgezogen, wird die Ehe vom Standesamt aufgelöst. Eine Auflösung der Ehe über das Standesamt ist auch möglich, wenn einer der Ehegatten für vermisst oder geschäftsunfähig erklärt wird.

Familienanwalt
Skrjabin Alexej Nikolajewitsch
Skrjabin Alexej Nikolajewitsch
Doktor der Rechtswissenschaften
Grüße! In diesem Artikel werde ich über die Scheidung durch das Standesamt, die Online-Scheidung über das Internet, die Scheidung durch das Gericht, das Verfahren zur Einreichung eines Scheidungsantrags, die für eine Scheidung erforderlichen Dokumente und die Dauer einer Scheidung sprechen.

Scheidung online über das Internet

Derzeit verlangen die meisten Länder, dass Ehegatten im Scheidungsverfahren persönlich vor Gericht erscheinen. Eine Online-Scheidung über das Internet ist keine gängige Praxis, da es wichtig ist, dass beide Partner die Möglichkeit haben, sich am Prozess zu beteiligen und ihre Standpunkte zu äußern.

Einige Länder bieten jedoch möglicherweise die Möglichkeit, einen Anspruch online einzureichen und einen Teil des Verfahrens aus der Ferne durchzuführen. Beispielsweise können Sie möglicherweise bestimmte Formulare und Dokumente online ausfüllen, müssen aber wahrscheinlich trotzdem persönlich zum Gericht gehen, um an der Anhörung teilzunehmen.

Es ist wichtig, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe zu kontaktieren, um genaue Informationen und spezifische Ratschläge zum Scheidungsprozess in Ihrem Land zu erhalten.

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Scheidung durch Gericht

Eine Ehe kann in folgenden Fällen ausschließlich gerichtlich aufgelöst werden:

  • Ehegatten haben minderjährige Kinder
  • Einer der Ehegatten ist gegen eine Scheidung

Ein Scheidungsantrag kann nicht vor Gericht gestellt werden, wenn die Ehefrau schwanger ist und das Kind noch kein Jahr alt ist. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des beim Gericht eingereichten Scheidungsantrags (Scheidungsverfahren) trifft das Gericht eine Entscheidung. Der Scheidungsbeschluss tritt 30 Tage nach der Gerichtsverhandlung in Kraft und wird vom Gericht an das Standesamt übermittelt. Die Dokumentation der Scheidung (Eintrag im Register, Reisepass) erfolgt auf Grundlage eines gerichtlichen Scheidungsbeschlusses.

Verfahren zur Einreichung eines Scheidungsantrags

Die Einreichung eines Scheidungsantrags umfasst mehrere Schritte. Hier ist das allgemeine Verfahren zur Einreichung eines Anspruchs:

  • Kontaktaufnahme mit einem Anwalt (optional): Wenn Sie den Wunsch oder Bedarf haben, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um in diesem Prozess Rat und professionelle Unterstützung zu erhalten.
  • Vorbereiten einer Klageschrift: Zunächst müssen Sie eine Klageschrift erstellen, die Informationen über Sie und Ihren Partner, die
  • Grundlage für Ihre Scheidungsansprüche und mögliche Ansprüche zu Themen wie Vermögensverteilung, Unterhalt, Kindesunterhalt usw. enthält bald.
  • Einreichung der Klage beim Gericht: Der Antrag muss bei dem Gericht eingereicht werden, das für die Auflösung der Ehe zuständig ist.
  • Dies kann Ihr örtliches Familiengericht oder eine ähnliche Einrichtung in Ihrem Zuständigkeitsbereich sein.
  • Gerichtsgebühren und Steuern: Sie müssen Gerichtsgebühren und andere mögliche Anwaltskosten bezahlen, die je nach Standort variieren können.
  • Benachrichtigung des anderen Partners: Ihr Partner muss über den Anspruch informiert werden und kann auf den Anspruch reagieren.
  • Gerichtsverhandlung: Es findet eine Gerichtsverhandlung statt, bei der die Parteien dem Richter ihre Argumente und Beweise vorlegen können.
  • Urteil: Das Gericht entscheidet über die Auflösung der Ehe und möglicherweise über weitere Fragen wie Güteraufteilung,
  • Kinderangelegenheiten usw.
  • Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung (falls erforderlich): Wenn eine gerichtliche Entscheidung die Vollstreckung erfordert, muss diese in einer vom Gericht festgelegten Weise vollstreckt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall einzigartig ist und bestimmte Details je nach Ihrer Gerichtsbarkeit und den spezifischen Umständen variieren können. Es wird empfohlen, dass Sie sich für eine spezifische Beratung zu Ihrer Situation an einen Anwalt oder Rechtsanwalt vor Ort wenden.

Welche Dokumente werden für eine Scheidung benötigt?

Um eine Scheidung durch Einreichung einer Klage einzureichen, sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Reisepass, Klägercode
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Reisepass, Beklagtencode (falls vorhanden)

Um eine Scheidung einzureichen, müssen Sie eine Gerichtsgebühr in Höhe von 0,4 % des Existenzminimums für arbeitsfähige Personen entrichten. Der Scheidungsantrag wird zusammen mit der Originalquittung über die Zahlung der Gerichtsgebühr und beglaubigten Kopien der Dokumente an eines der Gerichte in Saporoschje oder in der Region Saporoschje geschickt. Um die Scheidungsdokumente ordnungsgemäß vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu wenden.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer des Scheidungsprozesses kann je nach verschiedenen Faktoren erheblich variieren, darunter:

  • Informationen und Gesetze in Ihrem Land: Scheidungsgesetze und -verfahren können von Land zu Land und von Gerichtsbarkeit zu Land unterschiedlich sein. Einige Länder verfügen möglicherweise über schnelle und effiziente Verfahren, während andere möglicherweise länger dauern.
  • Strittige Fragen: Wenn es strittige Fragen wie die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums, Unterhaltszahlungen oder Fragen bezüglich der Kinder gibt, kann sich dies auf die Dauer des Verfahrens auswirken.
  • Einigung zwischen den Parteien: Wenn sich beide Parteien einigen und eine Einigung über die Bedingungen der Scheidung erzielen, kann dies den Prozess erheblich beschleunigen.
  • Zahl der Gerichtsverfahren: Eine große Zahl an Gerichtsverfahren kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten führen.
  • Merkmale des Falles In einigen Fällen können besondere Umstände vorliegen, die sich auf die Dauer des Verfahrens auswirken.
  • Ihre Beteiligung und Mitarbeit: Durch Ihre aktive Beteiligung am Verfahren und die zeitnahe Einreichung der erforderlichen Unterlagen können Sie den Vorgang beschleunigen.

In den meisten Fällen kann der Scheidungsprozess mehrere Monate bis mehrere Jahre dauern. Es wird empfohlen, dass Sie sich für eine spezifische Beratung zu Ihrer Situation an einen Anwalt vor Ort oder einen Anwalt mit Erfahrung in Familienrechtsangelegenheiten wenden.

Überwachung des Scheidungsfalls vor Gericht, Kommunikation zwischen den Parteien per SMS

Bei der gerichtlichen Einreichung eines Scheidungsantrags stellen wir auch einen Antrag auf Benachrichtigung der Parteien per SMS. Dies befreit das Gericht davon, Vorladungen per Post versenden zu müssen, und beschleunigt die Terminplanung für Gerichtsverhandlungen in dem Fall. Darüber hinaus werden alle eingereichten Scheidungsanträge im Verdictum-System überwacht, wodurch der Fall unter Kontrolle gebracht wird. Wir erhalten schnell Informationen darüber, für wen der Fall angesetzt ist, ob ein Verfahren eröffnet wurde und wann die nächste Gerichtsverhandlung ansteht.

Einreichung eines Antrags auf Zustimmung zur Scheidung durch den Beklagten

Der Beklagte (die andere Partei) kann einen Antrag auf Zustimmung zur Scheidung wie folgt stellen:

  • Vorbereitung des Antrags: Der Beklagte muss eine schriftliche Erklärung verfassen, in der er der Scheidung zustimmt. In der Erklärung sollte auch angegeben werden, ob zusätzliche Bedingungen oder Anforderungen in die Vereinbarung aufgenommen werden sollen.
  • Unterschrift und Datum: Der Beklagte muss den Antrag unterzeichnen und datieren.
  • Einreichung beim Gericht: Der Antrag auf Zustimmung zur Scheidung muss bei dem Gericht eingereicht werden, das über den Scheidungsfall entscheidet. In vielen Ländern muss dies schriftlich oder über elektronische Gerichtsverwaltungssysteme erfolgen.
  • Benachrichtigung der anderen Partei: Der Beklagte muss die andere Partei darüber informieren, dass er/sie eine Einwilligung zur Scheidung eingereicht hat.
  • Gerichtsverhandlung: Abhängig von den Gesetzen in Ihrem Land kann eine Gerichtsverhandlung anberaumt werden, um Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung zu behandeln.
  • Verhandlung der Vereinbarung (falls erforderlich): Wenn der Beklagte in der Einverständniserklärung zusätzliche Bedingungen festgelegt hat, müssen möglicherweise beide Partner die Vereinbarung aushandeln und vor dem Urteil unterzeichnen.
  • Urteil: Das Gericht kann eine Scheidung auf Grundlage der Einverständniserklärung des Beklagten anordnen.

Es ist wichtig zu bedenken, dass der Scheidungsprozess je nach den Gesetzen in Ihrem Land unterschiedlich sein kann. Es wird empfohlen, dass Sie sich für eine spezifische Beratung zu Ihrer Situation an einen Anwalt oder Rechtsanwalt vor Ort wenden.

Einholung einer Scheidungsentscheidung aus dem Gerichtsregister

Wir kümmern uns um alle Probleme, die mit dem Erhalt eines Scheidungsurteils einhergehen. Dazu verfassen wir einen Antrag, reichen ihn bei der Geschäftsstelle ein und holen dann den Beschluss mit einem Vermerk über sein Inkrafttreten ab. Dies erspart dem Mandanten den wiederholten Gang zum Gericht, um Dokumente einzuholen.

Familienanwalt
Skryabina Daria Sergeevna
Skryabina Daria Sergeevna
Kandidat der Rechtswissenschaften
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