Verwaltungsverfahren zur Scheidung in der Ukraine
Unter administrativer Scheidung versteht man ein (im Vergleich zu einem gerichtlichen) vereinfachtes Scheidungsverfahren in den Organen des staatlichen Verwaltungsgerichts der Ukraine.
Doch nicht alle Ehepaare können ihre Ehe verwaltungstechnisch auflösen – schnell (in nur 30 Tagen) und ohne gerichtliche Verzögerungen. Das Gesetz legt die Gründe fest, auf denen das Verwaltungsverfahren zur Auflösung der Ehe möglich ist, was auch im Familiengesetzbuch der Ukraine und im Gesetz der Ukraine „Über die staatliche Registrierung von Personenstandsakten“ festgelegt ist.
Gründe für eine administrative Scheidung
Gerichtliches oder behördliches Verfahren zur Scheidung? Die Wahl des Scheidungsverfahrens hängt nicht von den Gründen, sondern von den Umständen ab.
Das Gesetz legt fest, in welchen Fällen es möglich ist, unter Umgehung des Gerichts auf ein verwaltungsrechtliches Scheidungsverfahren zurückzugreifen:
- Ehegatten vereinbaren, die ehelichen Beziehungen zu beenden;
- die Ehegatten haben keine gemeinsamen minderjährigen Kinder (bei einer Scheidung durch die DRATS-Behörden ist die Anwesenheit erwachsener oder aus anderen Ehen geborener Kinder zulässig). Adoptierte Kinder sind ihren eigenen Kindern gleichgestellt.
Wenn die Umstände diese Voraussetzungen nicht erfüllen, beispielsweise wenn die Ehegatten minderjährige Kinder haben oder nur einer von ihnen die Ehe auflösen möchte, der andere jedoch nicht zustimmt, ist eine verwaltungsrechtliche Auflösung der Ehe nicht möglich. In solchen Fällen ist nur ein gerichtliches Verfahren zulässig.
Nicht zu vergessen sind auch Ausnahmefälle, in denen eine Scheidung im Verwaltungsverfahren auch ohne Einhaltung der genannten Voraussetzungen möglich ist. Gemäß dem Familiengesetzbuch der Ukraine sind einseitige Berufungen bei den DRATS-Behörden unabhängig von der Anwesenheit von Kindern und/oder der Meinungsverschiedenheit des Ehemanns (oder der Ehefrau) zulässig, wenn …
- Der Ehemann (oder die Ehefrau) wird als handlungsunfähig anerkannt;
- Der Ehemann (oder die Ehefrau) wird vermisst oder für tot erklärt;
In solchen Ausnahmefällen genügt für eine verwaltungsrechtliche Auflösung der Ehe der Wunsch mindestens eines der Ehegatten. In diesen Fällen ist es nicht möglich, die Zustimmung des anderen Ehegatten einzuholen.
Antrag auf Scheidung
Den Anfang des Verfahrens bildet der Antrag auf Auflösung der Ehe, den das Ehepaar bei der DRATS-Stelle einreicht. Das Gesetz stellt strenge Anforderungen an dieses Dokument:
- wird auf einer speziellen Form hergestellt;
- enthält Informationen über Ehemann und Ehefrau (vollständiger Name, Geburtsdatum, Ort der Registrierung, Nationalität, bevorzugter Nachname) und Informationen über die Eheschließung (Datum und Ort der Eheschließung);
- von den Ehegatten unterzeichnet;
- wird von den Ehegatten gemeinsam bei der DRATSS-Behörde eingereicht.
In Ausnahmefällen können Ehegatten, die ihre Ehe auflösen möchten, aber aufgrund des getrennten Wohnsitzes keinen gemeinsamen Antrag erstellen und einreichen können, zwei verschiedene Anträge stellen. Der Ehegatte, der nicht bei der DRATS-Stelle erscheinen kann, muss die Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigen und anschließend den Antrag per Post an den anderen Ehegatten senden, der diesen Antrag dann beim DRATS einreichen wird.
In anderen Fällen ist es nicht erforderlich, einen Antrag im Voraus vorzubereiten – dies kann direkt bei der DRATS-Behörde erfolgen. Dort erhalten Sie auch fertige Antragsformulare. Es ist jedoch nicht überflüssig, sich vorab mit dem Formular und dem Musterantrag vertraut zu machen, damit beim Ausfüllen keine Schwierigkeiten auftreten.
Scheidungsdokumente
Dem Antrag ist ein Paket mit Unterlagen beizufügen, darunter:
- Reisepässe von Ehemann und Ehefrau;
- Heiratsurkunde;
- Quittung (Zahlung der staatlichen Abgaben).
Wenn die Scheidung einseitig aus den im Familiengesetzbuch der Ukraine genannten Gründen erfolgt, muss zusätzlich ein Dokument beigefügt werden, das die Arbeitsunfähigkeit des Ehemanns oder der Ehefrau und die Anerkennung des Ehemanns oder der Ehefrau als verstorben bestätigt. Bei einem solchen Dokument handelt es sich um eine Gerichtsentscheidung mit richterlicher Unterschrift, Siegel und Inkrafttretensvermerk.
Kosten bei Auflösung der Ehe
Die administrative Scheidung ist kein kostenloses Verfahren.
Das Gesetz legt die Pflicht des sich scheidenden Ehegatten fest, die staatliche Abgabe in Höhe von zu zahlen:
0,5 des steuerfreien Mindesteinkommens der Bürger – bei Auflösung der Ehe mit Zustimmung eines Ehepaares, das keine gemeinsamen minderjährigen Kinder hat;
0,03 des steuerfreien Mindesteinkommens der Bürger – bei einseitiger Scheidung aus den im Familiengesetzbuch der Ukraine vorgesehenen Gründen.
Einzelheiten zur Zahlung erhalten Sie bei den DRATS-Behörden oder Sie können direkt dort bezahlen. Die Quittung ist zusammen mit weiteren Unterlagen dem Antrag beizufügen.
Wo findet eine administrative Scheidung statt?
Ein Ehemann und eine Ehefrau können sich an die DRATSS-Stelle wenden:
- am Ort der Registrierung;
- am Wohnort des Ehemannes oder der Ehefrau.
Verwaltungsrechtliches Scheidungsverfahren
Das Verfahren für ein Ehepaar sieht also wie folgt aus:
- Vorbereitung von Dokumenten;
- Berufung an das DRATSS-Gremium;
- Zahlung der staatlichen Abgabe
- Einreichung von Bewerbungen und Unterlagen;
Das Verfahren findet genau 30 Tage nach Annahme des Antrags durch die DRATSS-Stelle statt – Datum, Uhrzeit und Ort der Trauung werden mitgeteilt. Innerhalb der 30-Tage-Frist wird den Ehegatten die Möglichkeit eingeräumt, den eingereichten Antrag zurückzuziehen.
Um am Scheidungsverfahren teilnehmen zu können, müssen beide Ehegatten anwesend sein. Wenn weder der Ehemann noch die Ehefrau (oder selbst wenn einer von ihnen) nicht zur DRATS-Stelle kommt (z. B. wenn sie ihre Meinung über die Scheidung ändern), wird die Scheidung nicht stattfinden. Leider können die Ehegatten auch die gezahlte staatliche Abgabe nicht zurückerstatten. Sie können spätestens am nächsten Tag einen neuen Antrag stellen – und erneut 30 Tage warten, um die Ehe aufzulösen.
Wenn der Ehemann und/oder die Ehefrau zum vereinbarten Zeitpunkt zur DRATSS-Stelle erscheinen, wird die Ehe aufgelöst. Im Meldebuch wird ein entsprechendes Scheidungsprotokoll eingetragen, das die letzte Phase der Scheidung darstellt.