Zuständigkeit für Scheidungsfälle

Підсудність справ про розірвання шлюбу

Zuständigkeit für Scheidungsfälle in der Ukraine

Die Scheidungsfrage lässt sich nicht immer schnell und einfach lösen – in einem einzigen Besuch bei der DRATS-Stelle. Eine Reihe von Umständen, wie das Vorhandensein minderjähriger Kinder oder die Uneinigkeit des Ehemanns oder der Ehefrau mit der Scheidung (einschließlich der Umgehung eines Antrags bei der DRATSS-Stelle) machen es unmöglich, einen gemeinsamen Antrag und eine administrative Scheidung einzureichen, wodurch die Auflösung angenommen wird Die Eheschließung erfolgt ausschließlich in dem in der Zivilprozessordnung vorgesehenen Gerichtsverfahren

Abhängig von den Umständen des Ehelebens und den in der Klage dargelegten Ansprüchen kann der Scheidungsfall vom Gericht geprüft werden.

An welches Gericht soll ich mich wenden? In diesem Artikel werden wir im Detail analysieren, welche Zuständigkeit für Scheidungsfälle gilt und welche Regeln dafür gelten.

Was ist die Scheidungsgerichtsbarkeit?

Bevor Sie eine Klage erheben und einreichen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, an welches Gericht Sie sich wenden müssen, da die Unzuständigkeit eines bestimmten Gerichts ein Grund für die Ablehnung einer Klage zur Prüfung ist.

Die Gerichtsbarkeit ist die Reihenfolge der Verteilung von Fällen zwischen den Justizbehörden des einheitlichen Justizsystems der Ukraine auf der Grundlage der Bestimmungen der Zivilprozessordnung der Ukraine.

Das Verfahrensrecht weist nach Wahl des Klägers die allgemeine, vertragliche, ausschließliche und die Zuständigkeit für damit zusammenhängende Fälle sowie die Reihenfolge der Verteilung von Zivilsachen auf die Gerichte erster Instanz auf.

Wenn wir speziell über Scheidungsfälle sprechen, unterliegen diese gemäß der allgemeinen Zuständigkeitsregel der Prüfung durch die Gerichte am Ort der Registrierung des Beklagten.

Für die örtliche Zuständigkeit in Scheidungsfällen gelten die allgemeinen Regeln sowie die Regelung über die alternative Zuständigkeit, über die vertragliche Zuständigkeit und die Regelung über die Zuständigkeit für die Verbindung von Fällen (Zivilprozessordnung der Ukraine).

Mit einfachen Worten: Wie wird die Zuständigkeit für den Scheidungsfall bestimmt?

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Familiengerichtsbarkeit über die Auflösung der Ehe

Fälle dieser Kategorie werden vor Gericht gebracht, wenn:

  • in der Klage wird nur eine Forderung gestellt – die Scheidung;
  • wenn zusätzlich zu dem in der Klage angemeldeten Scheidungsanspruch auch ein weiterer Anspruch aus familiären Rechtsverhältnissen (z. B. auf Unterhaltseinziehung) geltend gemacht wird;
  • über Einschränkungen, Entzug der elterlichen Rechte der Mutter oder des Vaters;
  • über die Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft;
  • über die Wahl des Wohnortes der Kinder;
  • andere Streitigkeiten über Kinder;
  • wenn in der Klage nicht nur die Auflösung der Ehe, sondern auch die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens gefordert wird.

Örtliche Zuständigkeit für Scheidungsverfahren

Es kann sein:

  1. Hauptsächlich. Gemäß der Zivilprozessordnung der Ukraine kann ein Scheidungsanspruch vom Kläger am Wohnort des Beklagten geltend gemacht werden;
  2. Alternative, die es dem Kläger gemäß der Zivilprozessordnung der Ukraine ermöglicht, zwischen mehreren Justizbehörden zu wählen;
  3. Vertraglich. Dabei geht es um das den Ehegatten eingeräumte Recht, den Gerichtsstand im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und zusammen mit der Klageschrift dem Gericht vorgelegt werden.
  4. Gerichtsstand für die Verbindung von Fällen gemäß der Zivilprozessordnung der Ukraine. Diese Regelung gilt für Ansprüche, die zur gleichzeitigen und gemeinsamen Prüfung mit Scheidungsanträgen eingereicht werden. Wenn beispielsweise ein Ehegatte im Rahmen einer Widerklage in einem Scheidungsverfahren einen Antrag auf Aufteilung des Wohneigentums zwischen einer Ehefrau und einem Ehemann gegen den anderen einreicht, muss dieser von demselben Gericht geprüft werden, das den ursprünglichen Fall zur Verhandlung angenommen hat .

Zuständigkeit für Scheidungsfälle, wenn keine Kinder vorhanden sind

Das Gericht kann Fälle prüfen, die sich auf familienrechtliche Beziehungen (z. B. Scheidung) beziehen und nicht mit der Beilegung von Streitigkeiten über gemeinsame Kinder zusammenhängen. Auch alle anderen Fälle werden von den Gerichten geprüft.

Der Kläger kann zwei Ansprüche in einem Anspruch zusammenfassen (z. B. Scheidung und Kindesunterhalt).

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Berücksichtigung von Scheidungsfällen ohne Kinder vor Gericht

  • Scheidungsfälle und Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens;

Hinweis: Es kommt vor, dass der in der Klage angegebene Wert des Gemeinschaftseigentums eindeutig nicht seinem Marktwert entspricht. In diesem Fall bestimmt das Gericht die Höhe der Forderung.

  • Scheidungsfälle und Festlegung des Verfahrens zur Nutzung des gemeinsam erworbenen Vermögens der Ehegatten nach der Scheidung;
  • Fälle von Scheidung und Unterhaltsforderung (für minderjährige Kinder, behinderter Ehemann).
  • Fälle der Eheaufhebung.

Für Scheidungsfälle ohne Kinder sind die Stadt- und Bezirksgerichte zuständig

In der Regel behandeln Bezirks- und Stadtgerichte Fälle, für die andere Gerichte nicht zuständig sind, d. h. die örtliche Zuständigkeit spielt weiterhin die Hauptrolle.

Scheidungsfälle werden von den Bezirks- und Stadtgerichten geprüft, wenn gleichzeitig mit dem Antrag auf Auflösung der Ehe folgende Forderungen gestellt werden:

  • über die Verteilung des gemeinschaftlichen Güterstandes;
  • zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit gemeinsamen minderjährigen Kindern (weitere Einzelheiten zur Zuständigkeit für Scheidungsfälle mit Kindern finden Sie weiter unten).
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Örtliche Zuständigkeit bei Scheidung ohne Kinder

Scheidungsanträge werden am Wohnort des Beklagten eingereicht, was in der Zivilprozessordnung der Ukraine vorgesehen ist. Die allgemeine Zuständigkeitsregel gilt unabhängig davon, ob die Ehegatten zusammen oder getrennt leben, beide die Scheidung wünschen oder nur ein Ehegatte auf einer Scheidung besteht.

In Ausnahmefällen sieht das Gesetz (Zivilprozessordnung der Ukraine) dem Kläger die Möglichkeit vor, die örtliche Zuständigkeit zu wählen, zum Beispiel:

  1. Wenn der Wohnsitz des Beklagten unbekannt ist;
  2. Wenn der Kläger gleichzeitig mit der Scheidung beim Gericht die Feststellung der Vaterschaft und die
  3. Einziehung des Unterhalts beantragt;
    Wenn der Kläger krank ist und er deshalb die Justizbehörde am Wohnort des Beklagten nicht aufsuchen kann;
  4. Wenn beim Kläger minderjährige Kinder leben (nicht unbedingt gemeinsame Kinder mit dem Beklagten, sondern auch Kinder aus früheren Ehen, Vormundschaften, adoptierten oder adoptierten Kindern), unterliegt ihm dies ebenfalls gewissen Einschränkungen und ermöglicht ihm, auf eigene Faust vor Gericht zu gehen Wohnort.

Eine andere Art der örtlichen Gerichtsbarkeit – die vertragliche (Zivilprozessordnung der Ukraine) – ermöglicht es den Ehegatten, den Ort der Prüfung des Scheidungsfalls zu vereinbaren.

Zuständigkeit für Scheidungsfälle bei Vorliegen von Kindern

Die Anwesenheit von Kindern unter 18 Jahren durch Ehefrau und Ehemann ist ein Umstand, der die Möglichkeit einer Scheidung durch das DRATS ausschließt. Die Auflösung einer Ehe mit Kindern kann nur vor Gericht erfolgen. Und die Frage der Wahl einer Justizbehörde steht als erstes auf der Tagesordnung.

Das Vorliegen oder Fehlen von Streitigkeiten über Kinder ist ein grundlegender Punkt bei der Bestimmung der Zuständigkeit für einen Scheidungsfall mit Kindern.

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Scheidung mit Kindern vor Gericht

Das Gericht prüft Scheidungsfälle zwischen Ehegatten mit Kindern, wenn alle Fragen im Zusammenhang mit Kindern den Ehegatten auf friedliche und vertragliche Weise geklärt werden. Es gibt im Gesetz keinen direkten Hinweis darauf, dass der Klageschrift eine schriftliche Vereinbarung über Kinder beigefügt werden muss. In der Regel reicht es aus, in der Klageschrift Angaben zu den gemeinsamen minderjährigen Kindern (Name, Geburtsdatum, Geburtsort) anzugeben und darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich der Kinder keine Streitigkeiten bestehen. Wenn sich Mann und Frau also mündlich geeinigt haben, stellt dies kein Hindernis für die Prüfung des Falles durch das Amtsgericht dar.

Allerdings muss das Gericht in der Verhandlung feststellen, ob sich die Ehegatten in allen Kinderfragen tatsächlich geeinigt haben. Bestehen keine Streitigkeiten, fällt das Gericht eine Entscheidung. Im Streitfall sollte der Fall an das Bezirks- oder Stadtgericht verwiesen werden.

Eine Vereinbarung zwischen sich scheidenden Ehegatten über ihre minderjährigen Kinder muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Das Gericht kann die zwischen den Ehegatten getroffenen Vereinbarungen im Protokoll der Gerichtsverhandlung dokumentieren und anschließend die Parteien-Eltern zur Unterzeichnung des Protokolls auffordern.

Daher kann eine Scheidungsklage beim Bezirksgericht eingereicht werden:

  • unter Beifügung einer schriftlichen Elternvereinbarung;
  • ohne Beifügung einer schriftlichen Elternvereinbarung.

Scheidung mit Kindern vor dem Bezirks- oder Stadtgericht

Für den Fall einer Scheidung zwischen Ehegatten und Eltern ist das Bezirks- oder Stadtgericht zuständig, wenn es während des Scheidungsprozesses zu Streitigkeiten kommt:

  • wo, bei welchem ​​Elternteil wird das minderjährige Kind leben;
  • in welcher Reihenfolge ein vom Kind getrennt lebender Vater sein elterliches Recht auf Bildung, Kommunikation und Teilhabe am Leben des Kindes ausüben kann;
  • Beseitigung von Hindernissen bei der Verwirklichung der elterlichen Rechte, der Mitwirkungsrechte des Vaters und anderer naher Verwandter an der Erziehung des Kindes;
  • Wiederherstellung, Einschränkung, Entzug der elterlichen Rechte;
  • Anfechtung oder Anerkennung der Vaterschaft;
  • andere Streitigkeiten.
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Örtliche Zuständigkeit für den Scheidungsfall mit minderjährigen Kindern

Die allgemeine Regel der örtlichen Zuständigkeit in Scheidungsfällen besteht darin, eine Klage beim Gericht am Wohnort des beklagten Ehegatten einzureichen.

Wenn sich die Ehegatten einvernehmlich scheiden lassen, sie aber aufgrund der Anwesenheit minderjähriger Kinder dazu gezwungen sind, dies vor Gericht zu tun, können sie selbst bestimmen, wer Kläger und wer Beklagter ist, und beim Gericht Klage einreichen deren territoriale Lage günstiger ist.

Laut der Zivilprozessordnung der Ukraine hat der Ehemann-Kläger jedoch die Möglichkeit, ein Gericht zu wählen (alternative Gerichtsbarkeit), wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Der Kläger kann unter folgenden Umständen Klage beim Gericht seines Wohnsitzes einreichen:

  1. Gleichzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen für eine Scheidung werden Ansprüche auf Unterhaltszahlungen und Vaterschaftsbestätigung gestellt (Zivilprozessordnung der Ukraine);
  2. Zusammenleben mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (CPC).

Es ist zu beachten, dass diese Gesetzesbestimmung nicht vorsieht, dass die minderjährigen Kinder, mit denen der Kläger zusammenlebt, unbedingt mit dem Ehemann des Beklagten verwandt oder mit ihm gemeinsam sein müssen. Allein die Tatsache, mit minderjährigen Kindern zusammenzuleben, zum Beispiel:

  • Kinder aus einer früheren Ehe;
  • adoptierte Kinder;
  • Kinder in Obhut oder Obhut;
  • Pflegekinder

… ist ein Umstand, der es dem Kläger ermöglicht, an seinem Wohnsitz zu klagen, und der die Gerichte verpflichtet, solche Klagen nach den Regeln der Verwaltungsgerichtsbarkeit anzunehmen. Zur Bestätigung dieser Tatsache wird dem Antrag ein Dokument beigefügt, beispielsweise eine Bescheinigung über die Familienzusammensetzung, ausgestellt von der Wohnungsbehörde am Wohnort.

Familienanwalt
Daria Serhiyivna Skryabina
Daria Serhiyivna Skryabina
Doktor der Rechtswissenschaften
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